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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yogaschule

Allgemeines

Die Yogaschule „Yoga in Motion“, dessen Inhaber sowie der Yogalehrer Georg Lang, Aiblinger Strasse 18b, D-83104 Tuntenhausen, werden nachfolgend „Yogaschule“ genannt. “Veranstaltungen“ beinhaltet Yoga Einzelunterricht- oder Yoga Gruppenunterricht, Yoga Kurse, Seminare o.ä., welche durch die Yogaschule veranstaltet oder durchgeführt werden. „Teilnehmer“ wird zum Zweck einer besseren Lesbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachfolgend sowohl für männliche als auch weibliche Teilnehmer oder Interessierte verwendet.

Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Teilnehmer und der Yogaschule, gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses geltenden Fassung, unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

Umfang der Leistung

Die Inhalte der Veranstaltungen werden den Teilnehmern vor Beginn entweder mündlich oder in Form von schriftlichen Angaben ( beispielsweise Homepage) rechtzeitig bekannt gegeben. Diese können im Verlauf der Veranstaltung in Abstimmung zwischen Veranstaltungsleitung und Teilnehmern gemeinsam verändert werden. Alle Veranstaltungen sind generell für alle Interessierten offen.

Gesundheitszustand des Teilnehmers

Bei bestehenden Beschwerden, Krankheiten etc. wird dringend empfohlen, sich mit seinem Arzt im Vorfeld abzusprechen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Teilnahme an den Veranstaltungen aus gesundheitlichen Gründen möglich istWer sich in einer Therapie befindet (medizinisch, physikalisch, psychologisch oder sonstiges), muss mit seinem jeweiligen Therapeuten, Arzt oder sonstigen therapeutischen Begleitern die Teilnahme an der Veranstaltung abklären. Befindet sich ein Teilnehmer einer Veranstaltung in einer der o.g. Therapieen oder ist eine Beschwerde, Krankheit vorhanden, ist diese der Yogaschule bekannt zugeben bzw. mit dieser abzusprechen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote der Yogaschule nur zu nutzen, wenn er nicht unter anstreckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Teilnehmer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Yogaschule klären. Die Yogaschule ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung ihrer Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Teilnehmer zu tragen.

Anzahl der Teilnehmer

Die Yogaschule ist berechtigt, die maximale Anzahl der Teilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Auch kann sich die Teilnehmerzahl im Laufe der Veranstaltungen ändern.

Veranstaltungszeiten

Die Veranstaltungsangebote und –zeiten sind in der Regel der Homepage der Yogaschule zu entnehmen.

Anmeldung

Die Anmeldung sollte vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung und kann mündlich oder schriftlich (per E-Mail, Fax oder über den Postweg) erfolgen. Mit Eingang der Anmeldung ist diese damit für den Teilnehmer (Interessenten) verbindlich.

Veranstaltungsleistungen und Preise

Die Höhe der Veranstaltungspreise sowie die zugrunde liegenden Leistungen werden bei der Anmeldung zur Veranstaltung bekannt gegeben, sind der zur jeweiligen Veranstaltung gehörenden Veranstaltungsbeschreibung oder der Homepage der Yogaschule zu entnehmen. Zusätzliche Ausgaben für z.B. Veranstaltungshilfsmittel, Verpflegung, Übernachtung etc. sind vom Teilnehmer zu übernehmen. Die Beträge für Leistungen der Yogaschule sind im Vorfeld zu entrichten.

Die Yogaschule ist berechtigt, die Preise für die Nutzung ihrer Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens vier Wochen vorher auf der Webseite der Yogaschule mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Vermerk auf der Webseite ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Teilnehmer steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu.

Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist die Yogaschule berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

Sofern die Yogaschule besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage eines für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig gemacht werden. Die Yogaschule ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.

Teilnahmebedingungen

Um den Teilnehmern die ungestörte Teilnahme an einer Veranstaltung zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Unterrichts- oder Veranstaltungseinheiten für die Teilnehmer nur bis Veranstaltungsbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Veranstaltungen besteht nicht. Mobiltelefone o.ä. müssen in den Veranstaltungsräumen ausgeschaltet sein. Stört ein Teilnehmer durch sein Auftreten oder Verhalten eine Veranstaltung oder kommt ein Teilnehmer den für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung notwendigen Anweisungen des Veranstaltungsleiters wiederholt nicht nach, kann sie/er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsgebühr ist in diesem Fall vollständig zu entrichten.

Die Yogaschule ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die Durchführungszeiten in einer für den Teilnehmer vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.

Ebenso ist die Yogaschule insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird.

Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung des Veranstaltungspreises zu verlangen.

Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, der Yogaschule unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Teilnehmers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben. 

Haftung

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung der Yogaschule in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote der Yogaschule erfolgt im übrigen auf eigene Gefahr der Teilnehmer. Für die von Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt die Yogaschule keine Haftung. 

Datenschutzbestimmungen

Der Teilnehmer wird nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Teilnehmer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig. 

Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung München vereinbart.

Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Verträge zwischen dem Teilnehmer und der Yogaschule einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.

 

 

Yoga-in-Motion, Mai 2011

 

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Yogalehrer BDY / EYU / Yogaweg

In Tradition nach Sri T. Krishnamacharya und dessen Sohn und Schüler T.K.V. Desikachar